Der geldwerte Vorteil: Informationen, Steuern & Tipps

Nebst dem monatlichen Gehalt gibt es für Arbeitnehmer weitere geldwerte Vorteile, die in Anspruch genommen werden können, sobald man etwas über ihre Existenz weiß. Daher möchten wir den geldwerten Vorteil vorstellen und erklären, was es damit auf sich hat und wo man bares Geld einsparen kann.

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Unter geldwerte Vorteile versteht man im Allgemeinen eine Vergütung als Sachleistung, die gar nicht oder nur niedrig versteuert werden muss. Zu den wohl bekanntesten geldwerten Vorteilen gehören beispielsweise der Firmenwagen und das Firmenhandy. Diese werden oftmals Sachbezug oder Sachleistung genannt. Gemeint ist aber immer dasselbe, nämlich eine Vergütung, die über den Lohn hinausgeht und nicht als Geld ausgezahlt wird.

Mehr als die klassische Gehaltserhöhung

Geldwerte Vorteile sind als Ergänzung zum Lohn gedacht, das Gehalt wird damit durch Waren oder Dienstleistungen bereichert. Als Arbeitnehmer entstehen so lukrative Vorteile, die teilweise auch versteuert werden müssen. Wie eine Versteuerung aussehen kann, erklären wir nachfolgend.

Doch was wird neben dem klassischen Dienstwagen und Diensthandy noch als geldwerter Vorteil angesehen? Wenn du Vergütungen beim Kantinenessen wahrnimmst oder dir eine kostengünstigere Wohnung überlassen wird, handelt es sich bereits um einen geldwerten Vorteil.

Wenn dein Arbeitgeber dir allerdings Waren überlässt, die im Unternehmen selbst hergestellt wurden, sei es günstiger oder gar unentgeltlich, spricht man vom Deputatlohn. Nur wenn diese Waren nicht überwiegend zur Deckung deines Bedarfs dienen, wird der Endpreis als geldwerter Vorteil mit einer Verminderung von 4% angeordnet.

Wie wird ein geldwerter Vorteil besteuert?

Grundsätzlich gilt, dass geldwerte Vorteile versteuert werden müssen. Der Freibetrag beträgt nach §8 EStG 1.080 € im Jahr, ansonsten werden die Vorteile ganz normal über die Lohnsteuerabrechnung versteuert. Liegt man über diesen Freibetrag, versteuert man die Differenz.

Achtung: Dies gilt auch für beruflich gesammelte Bonusmeilen, die privat genutzt werden. Die monatliche Freigrenze beträgt 44 €, wenn

  • Geschenke zum Geburtstag oder Dienstjubiläum,
  • die Monatskarte für den Arbeitsweg,
  • Tankgutscheine,
  • Zuschüsse zur KiKa,
  • Gutscheine für Zeitschriften,
  • SIM-Karten etc. entgegengenommen werden.

Werden diese 44 € im Monat überschritten, muss der geldwerte Vorteil vollständig versteuert werden.

Bei Laptops und Smartphones gilt die Faustregel, dass Arbeitnehmer diese Geräte als Schenkung annehmen und sogar privat nutzen dürfen, sofern der Arbeitgeber diese mit 25% Einkommenssteuer versteuert hat. Dasselbe gilt, wenn diese Geräte zu einem günstigen Preis an die Arbeitnehmer weiterverkauft werden.

Fortbildungen bleiben steuerfrei, solange sie im direkten Bezug zum Beruf stehen. Solange ein Zusammenhang zwischen der Gesundheit und beruflichen Belastung besteht, können pro Jahr 500 € für gesundheitliche Maßnahmen fließen. Zu diesen Maßnahmen zählen Fitnessstudio, Physiotherapie und Massagen.

Kredite können bis 2.600 € steuerfrei oder zu niedrigen Zinsen gewährt werden.

Der Firmenwagen und Methoden der Versteuerung

Ein beliebter geldwerter Vorteil ist der Firmenwagen. Ganz egal, ob du als Arbeitnehmer oder Unternehmer deinen Dienstwagen auch privat nutzt, die Regeln für die steuerliche Behandlung sind in beiden Fällen gleich.

Entweder man entscheidet sich für ein Fahrtenbuch oder für die pauschale 1-%-Regelung.

Alle Fahrten zwischen der Arbeitsstätte und der eigenen Wohnung, die nicht zum direkten Arbeitsweg gehören, werden der privaten Nutzung zugeschrieben.

Das Fahrtenbuch ist definitiv aufwändiger in der Handhabung, kann sich aber gerade bei teureren Automodellen lohnen, vor allem, wenn man die private Nutzung einschränkt. Über den Anteil von Privat- und Firmanfahrten muss hierbei stets Buch geführt werden. Und zwar jeden Tag. Nachträgliche Einträge werden nicht akzeptiert, man muss bei dieser Methode also sehr akkurat vorgehen. Diese Methode lohnt sich für diejenigen, die den Firmenwagen in erster Linie für Dienstfahrten nutzen.

Die 1-%-Regelung ist nach §6 Nr. 4 EStG schnell erklärt: Für die monatliche private Nutzung des Fahrzeugs orientiert man sich an dem inländischen Listenpreis, der als Entgelt angesetzt wird. Hat das Auto also beispielsweise 30.000 € gekostet (Neuwert und brutto), dürfen 1%, also 300 € monatlich, für die private Nutzung eingesetzt werden, worin der Arbeitsweg nicht eingerechnet wird. Pro Kilometer können als 0,30 € in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

Tipp: Es gibt einige Einflussfaktoren, die man berücksichtigen sollte, bevor man sich für oder gegen einen Firmenwagen entscheidet. Daher sollte man für sich im Vorhinein einige wichtige Fragen klären.

  • Wie viel kostet dich dein bisheriges Auto im Monat, inkl. Versicherungen, Steuern, Leasing, Reparaturkosten etc.?
  • Zahlt der Arbeitgeber das Benzin anteilig oder komplett?
  • Kannst du auf dein Privatauto komplett verzichten?
  • Wie wichtig ist es dir, ein Auto zur privaten Verfügung zu haben?

Diese Fragen solltest du vorher klären, da ein Dienstwagen auch steuerliche Nachteile mit sich führen kann. Bevor du dich also dafür oder dagegen entscheidest, solltest du dir genauere Informationen zu deinem individuellen Fall einholen.

Weitere Beispiele für geldwerte Vorteile

Übersteigen die Bonusmeilen nicht den Wert von 1.080 € im Jahr, darfst du diese beruflich gesammelten Meilen privat steuerfrei nutzen.

Laptop, Computer, Smartphones und Co. darfst du als Geschenk oder zu einem günstigeren Preis steuerfrei annehmen. Dein Arbeitgeber versteuert diese pauschal als geldwerten Vorteil und überlässt sie dir zusätzlich zu deinem Lohn.

Für bis zu 3,17 € am Tag darfst du Restaurantschecks und Gutscheine für Essen und Trinken einlösen.

Wenn dein Arbeitgeber für deine Fortbildung oder Schulung bezahlt, die im direkten Zusammenhang mit deinem Beruf steht, so ist diese für dich steuerfrei.

Werden die Kosten für den Führerschein aus überwiegend betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber übernommen, handelt es sich um einen nicht steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Kleinere Geschenke sind steuerfrei. Die Grenze von 44 € pro Monat darf dabei nicht überschritten werden. Zu besonderen Anlässen wie Geburtstag oder Hochzeit darf die Grenze von 60 € nicht überschritten werden. Fallen zwei Anlässe auf einen Monat, dürfen beide Geschenke zusammen die 60 € nicht überschreiten. Das Ansammeln des Betrags ist allerdings nicht erlaubt, aber die 44 € dürfen jeden Monat aufs Neue ausgeschöpft werden.

Solange die Maßnahmen in Zusammenhang mit deiner beruflichen Belastung stehen, können Massagen, Physiotherapien und sportliche Aktivitäten bis zu 500 € im Jahr steuerfrei in Anspruch genommen werden.

Solange dein Kind schulpflichtig ist und nicht zu Hause betreut wird, darf dein Arbeitgeber die Kosten in voller Höhe übernehmen. Und zwar sowohl steuer- wie auch sozialabgabenfrei.

Gehört ebenfalls zu den steuerfreien Sachbezügen, wenn du ihn während der Arbeitszeit nutzt.

Gerade für Angestellte im Einzelhandel überaus attraktiv: Bis zu 1.080 € im Jahr dürfen Arbeitgeber Waren günstiger abgegeben oder verschenken. Dasselbe gilt auch für Dienstleistungen.

Dazu zählen Monatsfahrkarten, Tank- und Warengutscheine. Der Betrag kann monatlich in Anspruch genommen werden.

Berufsbedingte Umzüge darf der Arbeitgeber komplett übernehmen.

Diese Beteiligung ist steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 360 € beträgt und allen Mitarbeitern zur Verfügung steht - zum Beispiel in Form von Aktien.

Ein Kredit ohne oder mit vergünstigten Zinsen darf dein Arbeitgeber bis zu 2.600 € steuerfrei rausgeben.

Dein Arbeitgeber darf dir Entschädigungen für dein eigenes Werkzeug wie Hammer, Schere und Schraubenzieher geben. Für dich ist das steuerfrei.

Beachte hierbei den Punkt »Sachbezüge bis 44 €«.