Dienstreise als Arbeitszeit?

Wer eine Dienstreise antritt, hat sich bestimmt schon mal gefragt, was alles zur Arbeitszeit dazugehört. Gilt die Fahrtzeit bzw. die Reisezeit bereits als Arbeitszeit? Oder wie soll man sich das vorstellen? Es folgen die wichtigsten Informationen zu diesem Thema.

Was ist eine Dienstreise?

Als Dienstreise oder Arbeitsreise werden alle Reisetätigkeiten aus beruflichen Gründen bezeichnet. Dazu gehören Fahrten zu Besprechungen mit Kunden und Lieferanten, Fahrten zu Kollegen an anderen Firmenstandorten, Ausstellungen und Messen. Ebenso zählen die Anreisen zu Seminaren, Tagungen und beruflichen Veranstaltungen dazu.

Doch ist die Dienstreise nicht gleichzusetzen mit dem Dienstgang oder dem Arbeitsweg.

Der Dienstgang beschreibt die Situation, wenn man stundenlang bei einem Kundentermin in einem anderen Stadtteil verbringt. Zwar muss man dafür auch das Büro verlassen, doch man kann hierbei noch lange nicht von einer Dienstreise sprechen. Wobei dabei wie immer der Einzelfall beleuchtet werden muss. Denn ein Dienstgang innerhalb Berlins ist um einiges aufwändiger und mit mehr Zeit verbunden als ein Dienstgang innerhalb von Bonn.

Der Arbeitsweg hingegen beschreibt den tatsächlichen Arbeitsweg, den viele Pendler in ihrer Freizeit auf sich nehmen. Der tägliche Gang zur Arbeit kann einige Stunden dauern, wird aber dennoch nicht als Arbeitszeit oder gar Dienstreise angesehen. Allerdings sollte man wissen, dass man für den Arbeitsweg versichert ist. Zumindest solange man keinen Umweg aus privaten Gründen einlegt. Immerhin.

Darf die Reisezeit als Arbeitszeit verbucht werden?

Ein aktuelles Gerichtsurteil sagt zu dieser Frage: Ja, die Reisezeit gilt als Arbeitszeit und muss vergütet werden. Das ergab das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das den Fall eines Bauunternehmens prüfte, der für eine Dienstreise nach China geschickt wurde. Der Arbeitgeber rechnete ihm 8 Stunden pro Reisetag an, doch der Mitarbeiter gab 40 Stunden Hin- und Rückreise an. Diese müssen ihm nun vergütet werden.

Doch ist dieses Urteil nicht auf jede Branche oder jeden individuellen Fall anwendbar. Denn dafür muss erstmal die Erklärung seitens des Gerichts abgewartet werden. Bis dieses vorliegt, wird die aktuelle Rechtslage zu diesem Thema beleuchtet. Welche Regeln gelten bislang?

Gilt die Anreise zur Dienstreise bereits als Arbeitszeit?

Grundsätzlich ja, auch wenn der Mitarbeiter in dieser Zeit nicht arbeitet. Muss er den Zug oder ein Taxi nehmen, um die Dienstreise antreten zu können, beginnt genau hier die Arbeitszeit. Komplizierter wird das Ganze in Unternehmen mit Gleitzeitmodellen mit einer Kernarbeitszeit von ca. 4 Stunden.

Die Zeiterfassung bei Dienstreisen muss hier direkt in die Betriebsvereinbarung nachgeschaut werden.

Bei Außendienstler, deren Arbeit aus Reisen besteht, ist das Reisen ein Teil ihrer regulären Arbeitspflicht und wird entsprechend vergütet. Anders verhält es sich bei einem Arbeitnehmer, der beispielsweise Montag in der Früh einen Termin in München wahrnehmen muss und dafür am Sonntag von Berlin anreist. Am Sonntag wird regulär nicht gearbeitet, weswegen diese Reise bloß vergütet werden kann, wenn der Chef explizit Arbeit während der Reise angeordnet hat. Das kann beispielsweise im Schreiben und Beantworten von Mails bestehen. Fährt derselbe Mitarbeiter am Montagabend wieder zurück von München nach Berlin und beantwortet im Zug wieder berufliche Mails, allerdings ohne Anordnung vom Chef, geschieht das auf freiwilliger Basis und wird entsprechend nicht vergütet. Außer der Chef genehmigt diese Stunden nachträglich, dann dürfen Überstunden notiert werden.

Merke: Informiere dich vor Antritt einer Dienstreise, wie der Betrieb, in dem du arbeitest, die Arbeitszeit vergütet bzw. was überhaupt als Arbeitszeit während einer Dienstreise angesehen wird.

Wann ist die Fahrtzeit auch Arbeitszeit?

Grundsätzlich gilt die Fahrtzeit

  • ob im Zug,
  • mit dem Auto oder
  • der Fähre

als Arbeitszeit, sofern man geschäftlich während seiner regulären Arbeitszeit unterwegs ist. Selbst dann, wenn der Arbeitnehmer diese Zeit für ein Schläfchen nutzt.

Ordnet der Vorgesetzte an, dass der Mitarbeiter seinen eigenen PKW nutzt, um beispielsweise zu einem Kunden zu fahren, so gilt das auch als Arbeitszeit. Doch auch hier ist wieder Vorsicht geboten: Entscheidest du dich mit deinem Auto zu fahren, ohne dass dein Vorgesetzter es ausdrücklich verlangt hat, gilt die Fahrt nicht als Arbeitszeit. Dasselbe gilt für den Beifahrer. Er darf sich keine Überstunden notieren, wenn die Fahrt nicht während der regulären Arbeitszeit stattfindet.

Wohingegen man sich ganz sicher sein kann, dass die Fahrtzeit als Arbeitszeit angesehen wird: wenn man als LKW-Fahrer oder Ähnliches arbeitet. Dazu gehören auch Reiseleiter.

Arbeitszeit und Freizeit vor Ort

Wer beruflich Reisen muss, der möchte sich seinen Aufenthalt natürlich schön gestalten und neben den obligatorischen Terminen auch etwas erleben. Und das ist vollkommen in Ordnung, solange die Arbeit nicht darunter leidet.

Der Arbeitnehmer sollte während der Dienstreise die Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschreiten. In Ausnahmen sind 10 Stunden möglich, doch müssen Pausenzeiten eingeräumt werden.

Nach Arbeitsende muss der Arbeitnehmer mindestens 11 Stunden Ruhe haben. 

Und wie sieht es mit dem Wochenende aus? Darf man während einer Dienstreise auch sonntags arbeiten? Grundsätzlich ja, doch nach §11 ArbZG steht ihm innerhalb der nächsten zwei Wochen ein Ersatzruhetag zu. Als Faustregel gilt: Im Jahr müssen mindestens 15 Sonntage beschäftigungsfrei bleiben.

Ausnahmen: In Krankenhäusern, der Gastronomie, bei Piloten, Kapitänen und Busfahrern gilt diese Sonntagsregel nicht.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick:

  1. Eine Dienstreise gilt als Dienstreise, wenn das Überwinden einer gewissen räumliche Distanz gegeben ist.
  2. Das Arbeitszeitengesetz muss eingehalten werden.
  3. Die Fahrtzeit gilt immer dann als Arbeitszeit, wenn der Vorgesetzte das Führen eines Fahrzeugs anordnet oder während der Beförderung mit einem Verkehrsmittel Aufgaben erledigt werden müssen.
  4. Während der Reise fällt alles unter die Arbeitszeit, was für geschäftliche Angelegenheiten aufgewendet wird. Alles andere fällt unter die Ruhezeit.
  5. Arbeits- und Tarifverträge regeln die Vergütungen während einer Geschäftsreise. Nicht alles, was zur Arbeitszeit zählt, muss extra vergütet werden. Vor der Dienstreise hat man sich über seinen individuellen Fall zu informieren.
  6. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten zum Thema Dienstreise möglichst klare Vereinbarungen treffen, damit man am Ende nicht vor dem Fachanwalt für Arbeitsrecht landet.