Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld einfach erklärt

Kurzarbeit wird immer dann ein Thema, wenn sich eine Konjunkturflaute wie während der Wirtschaftskrise 2009 ergibt. Dann arbeiten Beschäftigte weniger Stunden in der Woche, als aus dem Arbeitsvertrag hervorgeht.

Das Gute daran: Die Beschäftigung der Mitarbeiter und das Know-how des Unternehmens bleibt erhalten, bis neue Aufträge und Umsätze generiert werden. Nun hat die Coronapandemie dafür gesorgt, dass die Bundesregierung die Regelungen um die Kurzarbeit in einem Eilverfahren geändert hat. Heute möchten wir euch daher Infos rund um das Thema Kurzarbeit und Corona geben.

Was ist Kurzarbeit?

Kurzarbeit heißt lediglich, dass die Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum verkürzt wird.

Wer im Normalfall 40 Stunden pro Woche arbeitet, müsste beispielsweise auf 20 Wochenstunden reduzieren. Das passiert immer dann, wenn in einem Unternehmen die Aufträge wegfallen oder es weniger zu tun gibt. Im Falle der Coronapandemie wurden viele Branchen und Unternehmen gleichzeitig und überraschend von einer veränderten Auftragslage getroffen. Kurzarbeit war und ist für viele die arbeitspolitische Lösung.

Was ist Kurzarbeitergeld?

Wenn ein Unternehmen in Bredouille gerät und bereits alles versucht hat, um seine Mitarbeiter zu halten, indem beispielsweise Urlaub gewährt wurde, anstatt zu kündigen, dann greift die Agentur für Arbeit mit dem Kurzarbeitergeld. Das Unternehmen muss sich innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums erholen und zur gängigen Arbeitszeit zurückkehren. Das Kurzarbeitergeld hat also zum Ziel, Kündigungen zu vermeiden.

Statt einer Kündigung wird also vorerst die Arbeitszeit minimiert, was ebenfalls eine Minderung des Gehalts zur Folge hat. Für den Inhaber des Betriebs ist das eine gute Möglichkeit, bares Geld zu sparen: Indem er seine Mitarbeiter nach Hause schickt, spart er an der Auszahlung der Gehälter, also die Lohnkosten. Damit seine Mitarbeiter aber nicht in eine finanzielle Schieflage geraten, gleicht die Agentur für Arbeit 60 % des Nettoeinkommens wieder aus. Bei Vätern und Müttern sind es 67 %.

Beispiel: Frau H. verdient normalerweise 3.000 Euro brutto im Monat. Netto bleiben ihr jeden Monat 1.938 Euro. Aufgrund ausbleibender Aufträge wird ihr die Hälfte ihrer Arbeitszeit gestrichen. Frau H. verdient somit 1.500 Euro brutto, was netto 1.129 Euro entspricht. Ihr Nettoverdienstausfall beträgt damit 809 Euro. Hier greift nun die Bundesagentur für Arbeit und gleicht 60 % dieses Verlustes aus. Ihr werden also 485 Euro von der Agentur für Arbeit im Rahmen des Kurzarbeitergeldes überwiesen. Nun verfügt Frau H. über 1.614 Euro netto im Monat und ihr Verlust beträgt lediglich 324 Euro.

Wer hat Anspruch auf das Kurzarbeitergeld?

Das Kurzarbeitergeld kann allen Arbeitnehmern ausgezahlt werden, solange sie nicht vor Beginn der Kurzarbeit Urlaub wahrgenommen haben oder Krankengeld erhalten. Trifft einer dieser Punkte zu, muss der Arbeitgeber weiterhin für sie aufkommen. Dasselbe gilt für ausländische Beschäftigte, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus oder ihrer Nationalität, solange sie zuvor sozialversicherungspflichtig bei einem gewerblichen Betrieb gemeldet waren und noch sind. Ausnahmen für diese Regelungen sind direkt beim Deutschen Gewerkschaftsbund einzusehen.

Ausnahmen für diese Regelungen sind direkt beim Deutschen Gewerkschaftsbund einzusehen.

Good to know: Da die Sozialversicherungspflicht einen wichtigen Punkt darstellt, greift bei Minijobbern aufgrund ihrer Befreiung aus dieser Pflicht das Kurzarbeitergeld nicht. Dasselbe gilt für Auszubildende. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, wenn beispielsweise die Unterbrechung der Ausbildung unausweichlich ist.

Höhe und Berechnung des Kurzarbeitergeldes

Grundsätzlich beträgt die Höhe des Kurzarbeitergeldes 60 % des Nettogehalts bzw. 67 % bei Vätern und Müttern. Doch richtet sich die Höhe auch danach, wie hoch der tatsächliche finanzielle Verlust nach Abzug der Steuern ist. Die genauen Beträge können den Tabellen von der Arbeitsagentur entnommen werden. 

Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, doch Achtung: Es muss bei der Steuererklärung angegeben werden.

Wie lange wird das Kurzarbeitergeld bezahlt?

Normalerweise beträgt die Dauer 12 Monate. Während der Coronapandemie wurde die Dauer für diejenigen, die bis zum 31.12.2019 auf das Kurzarbeitergeld angewiesen waren, auf bis zu 21 Monate erhöht. Diese Verordnung ist ab dem 31. Januar 2020 in Kraft getreten und gilt vorerst bis zu 31.12.2020.