Pendlerpauschale Österreich

Wir erläutern, wie es sich mit der kleinen und großen Pendlerpauschale in Österreich verhält.

Wer hat Anspruch auf die Pendlerpauschale in Österreich?

Eine kleine Erklärung vorneweg: Die Pendlerpauschale ist eine Steuervergünstigung für alle Arbeitnehmer, die zwischen ihrem Wohn- und Arbeitsort pendeln müssen. Dabei wird in Österreich zwischen einer kleinen und einer großen Pendlerpauschale unterschieden.

Diese Vergünstigungen kann auch von Selbstständigen in Anspruch genommen werden, allerdings unterliegen diese anderen Regelungen. Die Pendlerpauschale darf zudem nicht mit dem Verkehrsabsetzbetrag verwechselt werden, die sich mit den allgemeinen Fahrkosten zur Arbeit beschäftigt.

Die kleine Pendlerpauschale kann geltend gemacht werden, wenn

  • die Entfernung mindestens 20 km beträgt und
  • öffentliche Verkehrsmittel in der Nähe erreichbar sind.

Die große Pendlerpauschale kann geltend gemacht werden, wenn

  • die Entfernung mindestens 2 km beträgt, aber
  • die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht möglich oder zumutbar sind oder
  • eine Wegstrecke mindestens 120 Minuten dauert.

Die kleine Pendlerpauschale

Die kleine Pendlerpauschale lässt sich an einem Beispiel erklären: Wenn dein Arbeitsort 32 km von deinem Zuhause entfernt ist, kannst du in Österreich jährlich um die 700 € geltend machen. Liegt die Entfernung bei über 40 km, verdoppelt sich der Betrag. Handelt es sich um über 60 km Entfernung, stehen dir jährlich 2.000 € an Steuervergünstigungen zu. Es lohnt sich also durchaus, sich mit dieser Pauschale auseinanderzusetzen, hier kann man bares Geld zurückfordern. Wie viel dir genau zusteht, hängt aber auch immer von deiner Steuerklasse ab. Die hier angeführten Zahlen dienen zur allgemeinen Übersicht.

Die große Pendlerpauschale

Wie bereits erklärt, greift die große Pendlerpauschale im Gegensatz zur Kleinen bereits ab 2 km Entfernung zwischen dem Wohn- und Arbeitsort. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass mindestens auf der hälfte der Strecke keine öffentlichen Verkehrsmittel fahren - oder diese Verkehrsmittel nicht zur benötigten Zeit verkehren, was bei Nacht- und Schichtarbeit vorkommen kann.

Ebenso kann sie geltend gemacht werden, wenn eine Strecke über 120 Minuten dauert. Ist mindestens einer dieser Punkte gegeben, kann man mit der großen Pendlerpauschale rechnen.

Beispiel: Musst du unter den oben genannten Umständen täglich um bis zu 20 km zurücklegen, um zur Arbeit zu gelangen, kannst du jährlich um die 370 € geltend machen. Beträgt die Strecke bis zu 40 km, handelt es sich schon um knapp 1.500 € im Jahr. Bei 40 bis 60 km Entfernung beträgt die Vergünstigung um die 2.500 € und ab 60 km um die 3.600 €. Doch Vorsicht, auch hier gilt: Deine Steuerklasse ist abhängig für die Vergünstigung, die dir am Ende tatsächlich zusteht.

 

Good to Know: Weder Urlaubs- noch Feiertage reduzieren die Pauschale. Auch Krankheitstage rütteln nicht an der berechneten Steuervergütung.

Wie wird die Pendlerpauschale berechnet?

Um die Pendlerpauschale in Österreich zu berechnen, benutzt man den sogenannten Pendlerrechner, der seit 2014 ausschlaggebend für den Anspruch der Pauschale ist. Ebenfalls wird hier die Höhe der Steuervergünstigung berechnet, dessen Ergebnis rechtsverbindlich ist. Der Pendlerrechner benötigt lediglich einige Informationen: Wohnadresse, Adresse der Arbeitsstätte, Arbeitsbeginn und -ende, Anzahl der Fahrten pro Monat.

Tipp: Informiere dich auch gleich über den Pendlereuro. Dabei handelt es sich um einen steuerlichen Absetzbetrag. Die Berechnung ist ganz einfach: Die normale Arbeitsstrecke wird mit 2 multipliziert und in Euro ausgegeben. Beispiel: 20 km Arbeitsweg x 2 entspricht 40 €. Der Pendlereuro kann jährlich geltend gemacht werden und steht jedem zu, der auch Anspruch auf die Pendlerpauschale hat.

Gilt die Pendlerpauschale für Arbeitnehmer in Teilzeit?

Grundsätzlich ja, denn die Pendlerpauschale soll eine steuerliche Erleichterung für all jene darstellen, die einen längeren Arbeitsweg haben, auch wenn sie nicht Vollzeit arbeiten. Dabei ist diese Regelung zu berücksichtigen:

Man fährt an mindestens 11 Tagen im Monat zur Arbeit.

Man fährt an 8-10 Tagen pro Kalendermonat zur Arbeit.

Man fährt an 4-7 Tagen pro Monat zur Arbeit.

Der Anspruch reduziert sich, wenn man also in Teilzeit oder (zusätzlich) aus dem Home Office arbeitet.

Wie beantrage ich die Pendlerpauschale in Österreich?

Hat man den Pendlerrechner mit allen notwendigen Informationen versorgt, wird er die konkrete Pendlerpauschale und den Pendlereuro berechnet haben. Diese druckt man aus und überreicht ihn dem Arbeitgeber. Liegt dein Wohnsitz außerhalb von Österreich, oder will der Pendlerrechner gerade nicht funktionieren, kann das Formular L33 stattdessen genutzt werden.

Wurde die Pauschale aus irgendeinem Grund nicht berücksichtigt, kann man diese im Rahmen der Webungskosten bei der Arbeitnehmerinnenveranlagung geltend machen. Bei diesem Schritt dauert lediglich die Erstattung etwas länger, als wenn man den direkten Weg über die Pauschale geht.

Ausschluss von der Pauschale

Die Pendlerpauschale kann nicht geltend gemacht werden, wenn die unter Absatz 1 aufgelisteten Punkte nicht erfüllt werden. Dasselbe gilt, wenn vom Arbeitgeber ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt wurde, das auch in der Freizeit benutzt werden kann. Unter diesen Umständen greift weder die Pauschale noch der Pendlereuro.