Teilzeit arbeiten: Vor- und Nachteile

Wer sich nicht zwischen Familie und Karriere entscheiden möchte, interessiert sich irgendwann für eine Teilzeitstelle, um auf Teilzeit zu arbeiten. Das bedeutet erstmal, weniger als 40 Stunden die Woche für ein Unternehmen tätig zu sein. Darüber hinaus gibt es aber viele offene Fragen, denen wir uns heute widmen werden.

Was ist Teilzeit?

Eine Teilzeitstelle definiert sich über das jeweilige Arbeitsverhältnis. So gelten in einigen Unternehmen 40 Wochenarbeitsstunden als Vollzeitstelle, in anderen Firmen 38 Stunden. Laut § 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist ein Arbeitnehmer in Teilzeit beschäftigt, wenn seine regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines Vollzeitarbeitnehmers. Gibt es aber keine regelmäßige Wochenarbeitszeit, so wird die durchschnittliche Arbeitszeit während eines Zeitraums von einem Jahr im Verhältnis zu einer Vollzeitstelle gegenübergestellt.

Wer länger als sechs Monate in einem Betrieb eingestellt ist, hat Anspruch auf eine Verringerung seiner Arbeitszeit. Das kann direkt mit dem Arbeitgeber besprochen und auf Wunsch können die konkreten Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag festhalten werden. Teilzeitmitarbeiter arbeiten entweder an jedem Tag der Woche wenige Stunden oder sie bekommen einige Tage pro Woche zugeteilt. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die das gezielt festlegt.

Seit Januar 2019 gibt es die Brückenteilzeit, die nicht mit einer klassischen Teilzeitstelle verwechselt werden darf. Die Brückenteilzeit beschreibt eine befristete Verringerung der Arbeitsstunden nach § 9a TzBfGs.

Erfüllt ein Arbeitnehmer folgende Voraussetzungen, hat er einen Anspruch darauf:

  • länger als sechs Monate für das Unternehmen tätig,
  • das Unternehmen beschäftigt mehr als 45 Mitarbeiter,
  • der schriftliche Antrag erfolgte drei Monate von Inanspruchnahme der Teilzeit,
  • sie wird für den Zeitraum von einem bis fünf Jahre in Anspruch genommen,

Doch auch, wenn all diese Punkte erfüllt sind, hat ein Arbeitgeber das Recht, einen Antrag auf Brückenteilzeit abzulehnen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Zusätzlich haben sie nur die Pflicht, einen Antrag pro 15 Mitarbeiter zu genehmigen.

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht, seine Arbeitszeit zu reduzieren. Das gilt auch für Arbeitnehmer in leitenden Positionen, Minijobber, befristete Beschäftigte und Mitarbeiter, die bereits in Teilzeit arbeiten.

Anspruch auf Teilzeit

Nach § 8 TzBfG gibt es einen Anspruch auf Teilzeit, und zwar für jeden Mitarbeiter, der folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate,
  • das Unternehmen beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter,
  • die Verringerung der Stunden wird schriftlich beantragt,
  • in der Beantragung sind der Beginn und die Stundenzahl notiert,
  • es liegen keine dringenden betrieblichen Gründe vor, die dagegen sprechen

Sollten dringende betriebliche Gründe gegen die Teilzeitstelle sprechen, so hat der Arbeitgeber diese schriftlich dem Arbeitnehmer mitzuteilen. Ein solcher Grund könnte sein, dass der Betrieb gefährdet ist. Wurde der schriftliche Antrag allerdings vom Arbeitgeber akzeptiert, ist er erst in zwei Jahren wieder dazu verpflichtet, eine erneute Verringerung der Arbeitszeit zu genehmigen.

Die Vor- und Nachteile der Teilzeit

Die Vorteile der Teilzeit für Arbeitnehmer liegen auf der Hand. In erster Linie hat ein Angestellter durch eine verringerte Arbeitszeit mehr Zeit für andere Dinge, wie Familie, Freunde und Freizeit. Die neu gewonnene Freizeit kann dazu dienen, sich zu erholen und mit mehr Motivation an die Arbeit zu gehen. Doch auch beruflich lohnt sich ein Umsatteln auf Teilzeit für diejenigen, die ihre Selbstständigkeit parallel zu ihrem sicheren, festen Job aufbauen möchten. Dasselbe gilt für Ausbildungen und Weiterbildungen, für die nun mehr Zeit übrig bleibt.

Doch auch die Nachteile sind offensichtlich: Es gibt weniger Gehalt, was sich auch im Urlaubs- und Weihnachtsgeld widerspiegelt. Entsprechend schmälern sich die Ansprüche auf die Rente und das Arbeitslosengeld. Im Gegensatz zur Teilzeit bestehen keinerlei Ansprüche auf eine Erhöhung der Arbeitszeit; die Kürzung sollte also von Anfang an gut durchdacht sein. Die Vollzeitmitarbeiter im Unternehmen haben in der Zwischenzeit die Möglichkeit, die Karriereleiter weiter hochzuklettern.

Welche Modelle gibt es?

Insgesamt gibt es vier Modelle, die in der Teilzeit üblich sind. Das klassische Teilzeitmodell definiert sich über die klassische Reduzierung der Arbeitszeit. Durch die regelmäßige Umverteilung der Stunden ist dieses Modell für die Arbeitgeber am einfachsten umsetzbar. Die Arbeitszeit verteilt sich auf fünf Tage die Woche, in denen weniger Stunden gearbeitet wird. Es eignet sich sowohl für Mitarbeiter wie auch für Fachkräfte, beide profitieren von den festgelegten Arbeitszeiten. Der Arbeitgeber erhält dadurch motiviertere Mitarbeiter, die effektiver arbeiten und der Verwaltungsmehraufwand ist eher gering.

Beim Teilzeit Invest Modell handelt es sich um eine Form der unsichtbaren Teilzeit. Dabei wird Vollzeit gearbeitet aber nur die Teilzeit ausgezahlt. Die Differenz wird als Zeit- oder Geldguthaben auf einem Konto angespart. Dieses Modell eröffnet die Möglichkeit, mehrmonatige Freistellungsphasen wie Sabbaticals oder den vorzeitigen Ruhestand in Anspruch zu nehmen. Das Gehalt wird in diesen Phasen weitergezahlt. Dieses Modell eignet sich für Mitarbeiter, Fach- und Führungskräfte gleichermaßen. Für den Mitarbeiter bedeutet das Freizeit oder Gehalt sparen, längere Freistellungsphasen bei Gehaltsfortzahlungen mit durchgängigem Sozialversicherungsschutz, steuerliche Vorteile und mehr Zeit für Weiterbildungen. Der Arbeitgeber profitiert davon, dass der Mitarbeiter weiterhin auf Vollzeit arbeitet und er eine Unterauslastung bei Gehaltsforderungen besser bewältigen kann. Sein Mitarbeiter bildet sich währenddessen auch noch weiter.

Das Blockmodell ermöglicht eine zeitlich begrenzte Form der Teilzeit. Es kann ein Schulhalbjahr bis zu sieben Jahren umfassen, die Bezahlung bleibt gleich, doch richtet sich die Wochenstundenzeit nach dem jeweiligen, gewählten Untermodell. Wählt man das Blockmodell aus familiären Gründen, kann die Ermäßigung der Arbeitszeit schon zu Beginn des Bewilligungszeitraums erfolgen. Bei einer Familienpflegezeit findet die Ermäßigung der Arbeitszeit während der Pflegephase zu Beginn des Bewilligungszeitraums statt. Die dritte Variante wäre die Freistellung unmittelbar vor dem Eintritt in den Ruhestand. Beim Halbjahresmodell ergibt sich bei einer Dauer von drei Schulhalbjahren eine Vollbeschäftigung von zwei Halbjahren, das Gehalt wird zu ⅔ ausgezahlt und die Freistellung beträgt entsprechend ein Halbjahr. Eine zweijährige Freistellung bedeutet die Dauer von sechs Jahren zu ⅔ des Gehaltes, eine Vollzeitbeschäftigung für vier Jahre und eine Freistellung von zwei Jahren.

Das Jobsharing Modell gehört ebenfalls zur Teilzeit und bezeichnet das Teilen einer Vollzeitstelle in zwei Teilzeitstellen. Die Arbeitnehmer profitieren von der gewonnenen Freizeit, der Arbeitgeber davon, dass eine Vollzeitstelle besetzt ist. Dieses Modell ist in § 13 TzBfG verankert. Zusätzlich kann dieses Modell mit dem obengenannten Blockmodell kombiniert werden, sodass irgendwann ein ganzes freies Jahr gewährleistet werden könnte.

Weitere Fragen

Dieser errechnet sich im Bundesurlaubsgesetz aus den Wochenarbeitstagen. Die konkreten Arbeitsstunden pro Tag gelten hierbei nicht. Da sich pro Wochenarbeitstag ein Urlaubstag im Jahr ergibt, macht das bei einer normalen Woche mit fünf Arbeitstagen einen Urlaubsanspruch von mindestens 20 Tagen. Wer also fünf Tage die Woche je vier Stunden arbeitet, hat denselben Anspruch auf Urlaub wie ein Vollzeitmitarbeiter. Arbeitet er hingegen nur an zwei oder drei Tagen die Woche, reduziert sich sein Anspruch auf beispielsweise zwölf Urlaubstage im Jahr bei einer Dreitagewoche.

Während und nach der Elternzeit besteht ebenfalls ein Anspruch auf Teilzeit, doch dürfen dabei 30 Stunden in der Woche nicht überschritten werden, damit der Anspruch auf Elternzeit bestehen bleibt.

Das Beste: Es ist auch möglich, beispielsweise nur zwei Monate in Teilzeit zu arbeiten. Unter allen Umständen sollte mindestens sieben Wochen im Voraus bescheid gegeben werden. Zusätzlich gelten dieselben Anforderungen wie bei anderen Teilzeitmodellen: Das Unternehmen muss mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigen, worunter Auszubildende nicht gerechnet werden. Das Beschäftigungsverhältnis muss seit sechs Monaten bestehen und die wöchentliche Arbeitszeit muss zwischen 15 und 30 Stunden betragen.

Nach der Elternzeit kann wie gewohnt in Vollzeit weitergearbeitet werden, außer der Mitarbeiter möchte die Teilzeit verlängern. Die meisten Arbeitgeber lassen da mit sich reden. In allen Fällen sollten die Änderungen aber schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben werden.